´Münter Ensemble` – über den Dächern von Murnau

Verbraucherrecht

Widerrufsrecht § 312 g BGB

Seit 13. Juni 2014 gilt für Maklerverträge, die mit Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz , wie etwa per E-Mail, Telefon oder über das Internet geschlossen werden, das gesetzliche Widerrufsrecht.

Der Makler muss Sie über das Widerrufsrecht belehren, was in der Regel die Immobilienportale bereits bei Ihrer Immobilienanfrage erledigen.

Was Sie als Kunde wissen sollten

Ein Maklervertrag kommt bereits zustande, wenn Sie sich über eine vom Makler beworbene Immobilie informieren, Sie von Ihrer Provisionspflicht Kenntnis genommen haben und die Maklerdienste in Anspruch nehmen.

Nach wie vor müssen Sie jedoch eine Maklerprovision nur dann bezahlen, wenn Sie infolge der Maklertätigkeit einen Miet- oder Kaufvertrag geschlossen haben. Daran hat sich nichts geändert .

Deshalb können Sie weiterhin völlig unverbindlich eine Immobilie besichtigen, eine Beratung des Maklers oder andere Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Kommen Sie letztlich zu dem Schluss, weder kaufen noch mieten zu wollen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Sie müssen den Maklervertrag nicht widerrufen.
Wir werden Ihnen keinerlei Kosten in Rechnung stellen.

Wir als Makler dürfen das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie als Kunde können nicht darauf verzichten.

Die Rechtsvorschriften sind bindend. Hat der Makler seine Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen vollständig erbracht, verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht.

Der Wortlaut unserer Widerrufsbelehrung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Wir haben darauf keinen Einfluss.